IV & Invalidenversicherung
Vorbescheid erhalten, Einsprache einlegen, Rentenentscheid anfechten. Inkl. Beschwerde ans kantonale Versicherungsgericht.
- Einsprache gegen Vorbescheid (30 Tage)
- Beschwerde ans kantonale Gericht
- Rentenrevision anfechten
Fristen verpassen kostet Ihren Anspruch für immer. Unsere juristischen Mustervorlagen für IV, KESB, Datenschutz, Arbeitsrecht und Arzthaftung helfen Ihnen, sofort korrekt zu handeln — bevor die Frist abläuft.
Von IV bis Datenschutz, von Arbeitsrecht bis Arzthaftung — wir decken die wichtigsten Rechtssituationen für Privatpersonen in der Schweiz ab.
Vorbescheid erhalten, Einsprache einlegen, Rentenentscheid anfechten. Inkl. Beschwerde ans kantonale Versicherungsgericht.
Anspruch auf Hilflosenentschädigung (HE) geltend machen — leicht, mittelschwer oder schwer. Einschliesslich Intensivpflegezuschlag (IPZ) für Minderjährige.
Anspruch auf Hilfsmittel wie Rollstuhl, Hörgerät oder Kommunikationsmittel geltend machen und Ablehnungen anfechten.
Anspruch auf Assistenzbeitrag nach Art. 42quater IVG — für Menschen mit Behinderung, die zu Hause leben und eine Assistenzperson benötigen.
Kürzungen anfechten, Ergänzungsleistungen korrekt beantragen, Rückforderungen widersprechen.
Wenn Behörden Fehler machen: Schadenersatz, Genugtuung, Aufsichtsbeschwerde und Rechtsverzögerungsbeschwerde.
Massnahmen verstehen, Anhörungsrechte wahrnehmen, Beschwerden formulieren, Akteneinsicht beantragen.
Kündigung anfechten, Mietzinsherabsetzung beantragen, Schlichtungsverfahren vorbereiten nach OR Art. 271 ff.
Auskunft über gespeicherte Personendaten verlangen nach revDSG (Bund) und IDG Basel-Stadt. Gilt gegenüber Behörden, Unternehmen, Spitälern, Arbeitgebern und Versicherungen.
Datenschutzklauseln in Arbeitsverträgen, AGB und Einwilligungserklärungen prüfen und beanstanden. Fokus revDSG 2023 und IDG BS.
Anspruch auf wahrheitsgetreues und wohlwollendes Arbeitszeugnis. Mangelhafte Formulierungen beanstanden und klagen.
Kündigung aus missbräuchlichen Gründen nach OR Art. 336 anfechten und Entschädigungsanspruch bis 6 Monatslöhne geltend machen.
Ausstehende Löhne und Überstundenentschädigung geltend machen. Lohnabrechnung und Lohnausweis verlangen.
Kritische Klauseln in Arbeitsverträgen erkennen: Konkurrenzverbote, Datenschutz, Überstundenregelungen, Kündigungsfristen.
Schadenersatz und Genugtuung bei ärztlichen Behandlungsfehlern. Beschwerde an Aufsichtsbehörde und Meldung ans Spital.
Recht auf Aufklärung vor Eingriffen, Ablehnung von Behandlungen, Einsicht in die eigene Krankenakte nach KVG und revDSG.
Rechte bei fürsorgerischer Unterbringung (FU), Ablehnung von Zwangsmassnahmen, Beschwerde an Gericht nach ZGB Art. 439.
Pflegefehler und Komplikationen dokumentieren, Haftung des Spitals geltend machen, Meldung an Aufsicht und Versicherung.
Vollständige Schriftstücke mit Ausfüllanleitung und Rechtshinweisen. Jede Vorlage wird regelmässig gegen das aktuelle Recht auf fedlex.admin.ch geprüft und bei Gesetzesänderungen aktualisiert.
Hinweis: Mustervorlagen ohne Rechtsberatungscharakter — für komplexe Fälle empfehlen wir einen Anwalt.
Vollständige Einsprache gegen einen IV-Vorbescheid mit Begründungsstruktur, gesetzlichen Grundlagen und Fristerinnerung.
Beschwerde gegen negativen Einspracheentscheid ans kantonale Sozialversicherungsgericht mit vollständiger Begründung.
Anspruch auf Hilfsmittel (Rollstuhl, Hörgerät, Kommunikationsmittel) geltend machen und Ablehnung anfechten.
Vollständiges Paket für den Anspruch auf Assistenzbeitrag nach Art. 42quater IVG — Gesuch, Einsprache, Stundenanfechtung.
Einsprache gegen unrechtmässige Kürzung oder Streichung von Sozialhilfeleistungen mit SKOS-Bezug.
Anspruch auf Hilflosenentschädigung geltend machen und gegen falsche Einstufung Einsprache erheben. Beträge 2026: CHF 504–2'016/Monat zu Hause (KSH Stand 1.1.2026).
Zusatzleistung zur HE für Kinder mit mindestens 4 Stunden Pflegeaufwand pro Tag — bis CHF 84/Tag möglich. Vorlage inkl. Pflegezeit-Dokumentation.
Schadenersatz und Genugtuung bei Behördenfehlern nach kantonalem Haftungsgesetz inkl. Kausalitätsnachweis-Struktur.
Professionelle Stellungnahme und Beschwerde gegen KESB-Massnahmen, mit Argumentationsstruktur zu Verhältnismässigkeit und Kindeswohl.
Anfechtungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde für Mietstreitigkeiten Basel-Stadt nach OR Art. 271 ff.
Auskunft über gespeicherte Personendaten nach revDSG und IDG Basel-Stadt verlangen — gegenüber Arbeitgebern, Versicherungen, Behörden.
Recht auf Löschung oder Berichtigung unrichtiger Personendaten nach revDSG und Beschwerde bei Ablehnung.
Anspruch auf korrektes, wohlwollendes Zeugnis. Anforderungsschreiben und Klagemuster nach OR Art. 330a.
Kündigung aus missbräuchlichen Gründen nach OR Art. 336 anfechten und Entschädigung bis 6 Monatslöhne geltend machen.
Ausstehende Löhne und Überstundenentschädigung geltend machen. Lohnabrechnung und Lohnausweis verlangen.
Schadenersatz und Genugtuung bei ärztlichen Fehlern geltend machen — gegen Arzt, Spital oder Pflegeeinrichtung.
Recht auf Einsicht in die eigene Krankenakte nach KVG Art. 8 und revDSG — gegenüber Arzt, Spital oder Krankenkasse.
Beschwerde gegen fürsorgerische Unterbringung (FU) und Zwangsmassnahmen nach ZGB Art. 439 ans zuständige Gericht.
Alle Vorlagen sind Muster ohne Rechtsberatungscharakter und ersetzen keine anwaltliche Beratung. Für komplexe Fälle empfehlen wir die unentgeltliche Rechtsauskunft Ihres Kantons oder einen Fachanwalt.
Der IV-Vorbescheid ist keine endgültige Entscheidung. Sie haben 30 Tage Zeit, Einsprache zu erheben.
Artikel lesen →Seit September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Das Recht auf Auskunft, Löschung und Berichtigung ist gestärkt.
Artikel lesen →Viele Arbeitnehmer verlieren ihren Entschädigungsanspruch, weil sie die Einsprache vergessen. Wir erklären die Schritte.
Artikel lesen →Die Beweislast im Schweizer Arzthaftungsrecht ist anspruchsvoll. Wir zeigen, wie Sie Ihren Fall dokumentieren.
Artikel lesen →Ein KESB-Beschluss kann angefochten werden. Wir erklären das Beschwerderecht für Eltern und Betroffene.
Artikel lesen →Seit 2012 ermöglicht der Assistenzbeitrag ein selbstbestimmtes Leben zu Hause. Viele Berechtigte kennen ihren Anspruch nicht.
Artikel lesen →Leicht, mittelschwer oder schwer — die Einstufung entscheidet über CHF 252 bis CHF 1'008 pro Monat. Wir erklären die 6 alltäglichen Lebensverrichtungen (ATL) und wie Sie Ihre Hilflosigkeit korrekt dokumentieren.
Artikel lesen →Rechtliche Mustervorlagen sind nur so gut wie das Recht, das ihnen zugrunde liegt. Wir erklären offen, wie wir vorgehen.
Jede Vorlage wird gegen den aktuellen Gesetzestext auf fedlex.admin.ch (Systematische Rechtssammlung, SR) geprüft. Wir arbeiten ausschliesslich mit dem offiziellen konsolidierten Recht des Bundes.
Rechtsprechung ändert sich. Wir verfolgen relevante Urteile des Bundesgerichts (BGer) auf bger.ch und passen Vorlagen an, wenn neue Entscheide die Rechtslage verändern.
Hinter diesem Ratgeber steht juristisches und pflegerisches Fachwissen aus der Praxis des Schweizer Sozial-, Verwaltungs- und Medizinrechts. Die Vorlagen entstanden aus realen Fällen — insbesondere im Bereich IV, KESB, Arzthaftung und Staatshaftung in Basel-Stadt und der Deutschschweiz.
Die Vorlagen sind Orientierungshilfen und Muster. Sie ersetzen keine anwaltliche Beratung für Ihren konkreten Fall. Das BGFA (SR 935.61) regelt die gerichtliche Vertretung durch zugelassene Anwälte. Für komplexe Fälle empfehlen wir die unentgeltliche Rechtsauskunft Ihres Kantons.
Wenn sich das Recht ändert — z. B. durch eine Revision des IVG, eine neue ATSG-Rechtsprechung oder geänderte BSV-Kreisschreiben (z. B. KSH, KSIH) — erhalten alle Käufer der betroffenen Vorlage automatisch die aktualisierte Version. Kostenlos und ohne Anfrage.
Einmaliger Kauf, sofortiger PDF-Download via Gumroad — keine Anmeldung, kein Abo, keine versteckten Kosten. Jahresumsatz unter CHF 100'000: keine MWST-Pflicht gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG. Der ausgewiesene Preis ist der Endpreis.
Dieser Ratgeber entstand aus der täglichen Arbeit mit Betroffenen im Schweizer Sozial-, Verwaltungs-, Arbeits- und Medizinrecht. Zu viele Menschen verlieren wichtige Fristen oder wissen nicht, dass sie überhaupt ein Rechtsmittel haben.
Unser Ziel: Klare, korrekte Orientierungshilfen für jeden — ohne Jurastudium, ohne Anwalt für die ersten Schritte.
Wir beantworten allgemeine Fragen zu unseren Vorlagen und nehmen Anfragen für neue Themen entgegen. Für individuelle Rechtsberatung vermitteln wir Sie gerne weiter.